Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetschaufträge
1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer (Übersetzer / Dolmetscher) und seinem Auftraggeber (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Auftragsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Auftragserteilung
(1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Mündliche Aufträge sind schriftlich zu bestätigen oder mit mindestens 80% des voraussichtlichen Auftragswertes anzuzahlen.
(2) Ein Auftrag gilt als vom Auftragnehmer angenommen, wenn er nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme abgelehnt wurde. Einer besonderen Auftragsbestätigung bedarf es nicht. Schriftliche Auftragsbestätigungen werden nur auf Verlangen oder in den Fällen, in denen es zweckmäßig erscheint, ausgestellt.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer / Dolmetscher rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen des Auftrags zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist eine Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung / zur Erfüllung des Dolmetschauftrages notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer / Dolmetscher bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, zur Klärung von Darstellungen oder Aussagen beim Auftraggeber zurückzufragen, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
(4) Textvorlagen sollten nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten. Angleichung an die beim Auftraggeber eingeführte Firmenterminologie erfolgt nur, wenn ausreichende und vollständige Unterlagen (insbesondere Glossare des Auftraggebers, Vorübersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc), vor oder mit der Auftragserteilung unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden.
4. Urheberrecht
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an zu übersetzenden bzw. verwendeten Texten und evtl. weiterem urheberrechtlich geschütztem geistlichen Eigentum und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf bzw. die Verwendung im Rahmen von Dolmetschaufträgen gestattet ist . Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer / Dolmetscher frei.
5. Ausführung
(1) Eine Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Aufgabe des Auftragnehmers ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Von einer Übersetzung kann erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt. Sie braucht aber dessen Qualität nicht zu übertreffen; denn es ist nicht die Aufgabe des Übersetzers, Textvorlagen ohne besonderen Auftrag zu verbessern, so z. B. sinnentstellende orthographische oder Interpunktionsfehler, mehrdeutigen Ausdruck, umständliche Formulierungen oder andere Mängel zu beseitigen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden alle Übersetzungen als Maschinenreinschrift, die keine erheblichen orthographischen oder grammatikalischen Fehler enthalten und sprachlichen Gepflogenheiten im Wesentlichen entsprechen erstellt. Bevor solche Erstentwürfe zu anspruchsvollen Drucksachen verarbeitet werden, sollten sie Gegenstand weiterer Durchsichten und evtl. Verbesserung durch den Auftraggeber sein. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
(2) Eine Dolmetschleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Aufgabe des Auftragnehmers ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache.
6. Reklamation und Mängelbeseitigung
(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, so werden Reklamationen nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der ohne Verzug vorzunehmenden Untersuchung derselben und bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung beim Auftragnehmer unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen.
(2) Auch im nicht kaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter bestimmter Angabe des Mangels schriftlich erfolgen.
(3) Sämtliche Mängelrügen sind im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung sowie im kaufmännischen Verkehr bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung und nach Ablauf von zwei Wochen nach Entdeckung des versteckten Mangels ausgeschlossen.
(4) Hat der Auftraggeber Mängel ordnungsgemäß gerügt und begründet, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern, umzutauschen, zu mindern oder zu wandeln (§§ 633, 634 BGB).
(5) Für die Mängelbeseitigung ist vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Führt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung zu keiner Mängelbeseitigung, so lebt das Recht auf Minderung oder Wandlung wieder auf.
(6) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
(7) Bei Arbeiten, die wegen vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks die angestrebte Qualität der Dienstleistung nicht erreichen oder sonstige, vom Auftraggeber zu vertretende Gründe einer normalen Ausführung im Wege stehen, können die vorgenannten Qualitätszusagen der Dienstleistung nicht sichergestellt werden. Ein Minderungsanspruch für den Auftraggeber entsteht dadurch nicht.
7. Haftung
(1) Der Übersetzer / Dolmetscher haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer / Dolmetscher trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 7 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 3.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(4) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
(5) Gibt der Auftraggeber bei Auftragserteilung den Verwendungszweck einer Übersetzung nicht an, vor allem wenn der Zieltext zur Veröffentlichung bestimmt ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schaden verlangen, der dadurch entsteht, dass der Zieltext sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, und lässt uns vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne unsere Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.
(6) Bei einer Übersetzung übernimmt der Übersetzung keine Haftung für Mängel im Ausgangstext, z.B. Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten und Mehrdeutigkeit der Ausführungen.
8. Berufsgeheimnis und Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer / Dolmetscher verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
(2) Der Übersetzer / Dolmetscher ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte heranzuziehen, diese muss er zur Verschwiegenheit gem. (1) verpflichten.
9. Vergütung
(1) Rechnungen sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Übersetzer / Dolmetscher kann bei umfangreichen Aufträgen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
(4) Übersetzungsleistungen werden nach Umfang berechnet. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Zeichen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet. Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Zum Honorar kommen noch eventuelle Nebenkosten wie z. B. Post und Telefongebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fotokopien, etc., hinzu.
(5) Dolmetschleistungen werden nach Stunden- oder Tagessätzen berechnet. Als Mindesthonorar wird für Dolmetschleistungen ein Stundenhonorar berechnet. Angefangene Stunden gelten als ganze Stunden. Fahrtzeiten werden mit ganzem Stundensatz berechnet. Zum Honorar kommen noch evtl. Nebenkosten wie z. B. Post- und Telefongebühren, Fahrtkosten und Übernachtungskosten hinzu.
(6) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Eine Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
11. Vertragskündigung
(1) Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehender Vertrag vom Übersetzer / Dolmetscher durch fristlose Kündigung beendet werden, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen (§ 626 BGB) zu befürchten ist, dass sein Honoraranspruch durch den Auftraggeber nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Einer besonderen Form der Kündigung bedarf es hierbei nicht. Irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen den Übersetzer / Dolmetscher können nicht geltend gemacht werden.
(2) Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist dieser in jedem Fall verpflichtet, den bis zum Vertragsende aufgrund von Arbeitszeitaufwand entstandenen Honoraranspruch zu erfüllen. Maßgebend für diesen Zeitaufwand sind ausschließlich die Aufzeichnungen des Übersetzers / Dolmetschers.
(2) Kündigt der Auftraggeber einen für Dolmetscherdienste entstandenen Vertrag, so hat er außer einer Vergütung für die bis dahin geleisteten Verwaltungs- und Vorbereitungsarbeiten eine angemessene Verdienstausfallentschädigung für den bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Dolmetscher zu zahlen, welche folgende Höhe erreicht: Kündigungen bis 14 Tage vor Beginn des Einsatzes kostenfrei; bis 7 Tage vor Beginn des Einsatzes 25 % des Auftragswertes; bis 3 Arbeitstage vor Beginn des Einsatzes 50 % des Auftragswertes; weniger als 3 Arbeitstage vor Beginn des Einsatzes 100 % des Auftragswertes.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, ob und in welcher Höhe ein Schaden nicht entstanden ist.
12. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Auftrags darauf beruht, dass der Übersetzer / Dolmetscher die Leistung im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
13. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
14. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
15. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

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